Nutzungsbedingungen für die Serea Smart Lock App
Die pewag Schneeketten GmbH, Gaslaternenweg 4, 8041 Graz, als Hersteller und Lizenzgeber (im Folgenden “Lizenzgeber”) überlässt Ihnen, dem Benutzer und Lizenznehmer (im Folgenden “Lizenznehmer”), die Nutzung der Serea Smart Lock APP (im Folgenden die “App”) gemäß diesen Nutzungsbedingungen (im Folgenden “Nutzungsbedingungen”).
1.Gegenstand und Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
1.1 Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Einräumung von Nutzungsrechten an der App des Lizenzgebers an den Lizenznehmer für den Einsatz mit dem Produkt Serea Smart Lock (das „Produkt“) und die Regelung der Nutzung der im Rahmen der App jeweils aktuell zur Verfügung stehenden Funktionen. Die App kann im Rahmen des Betriebs des Produktes des Lizenznehmers verwendet werden. Dazu muss für manche Zusatz-Funktionen (zB Sharing) eine aktive Internetverbindung zur Verfügung stehen. Weitere technische Voraussetzungen, die geeigneten Installationshinweise sind in den Begleitmaterialien hier zu finden. Die Installation der App ist kostenlos. Die Nutzung der App erfordert eine Registrierung gemäß § 5 und die Zustimmung zu der Datenschutzerklärung für Serea Smart Lock. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.
1.2 Die App besteht aus dem Objektcode der App, wie sie durch den Lizenzgeber für das jeweils genutzte Endgerät (im Folgenden „Gerät“ oder „Endgerät“) über die Plattformen Apple App Store oder Google Play zum Download und zur Installation bereitgestellt wird.
1.3 Diese Nutzungsbedingungen gelten – soweit dies nicht explizit abweichend geregelt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 Abs 1 Z2 KSchG). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 1 Abs 1 Z21 KSchG).
2. Updates
2.1 Der Lizenzgeber stellt Updates für die App (im Folgenden “Updates”) zur Installation zur Verfügung. Hierdurch wird die Sicherheit der App gewährleistet, einer Änderung der Funktionen der App Rechnung getragen und die App der fortschreitenden technischen Entwicklung angepasst. Ebenso können über die APP Updates für die Firmware-Software des Schlosses zur Verfügung gestellt werden.
2.2 Es besteht kein Anspruch des Lizenznehmers auf Zurverfügungstellung von Updates.
2.3 Der Lizenznehmer akzeptiert, dass der Lizenzgeber immer nur den aktuellen Stand der App und der Firmware-Software pflegt.
Einräumung von Nutzungsrechten, Verfügbarkeit, Open-Source-Software
3.1 Die App ist urheberrechtlich geschützt.
3.2 Mit der Registrierung räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer (siehe § 5 zur Registrierungspflicht) einfache Nutzungsrechte für die App ein. Diese Nutzungsrechte an der App werden zur Verwendung der App gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu eigenen Zwecken im Zusammenhang mit dem Produkt eingeräumt.
3.3 Die Einräumung der Nutzungsrechte an der App erfolgt unter den folgenden auflösenden Bedingungen:
a. Der Lizenznehmer erkennt die Urheberschaft des Lizenzgebers an und verändert oder beseitigt insbesondere keine Urhebervermerke zur Identifikation der der App.
b. Der Lizenznehmer verändert und/oder dekompiliert die proprietären Komponenten der Apps nicht (die in § 40e UrhG enthaltenen Befugnisse des Lizenznehmers bleiben hiervon unberührt). Sofern der Lizenznehmer Änderungen an der App vornimmt, etwa durch Nutzung eigener Software, ist der Lizenzgeber zur sofortigen Sperrung seines Accounts berechtigt. Für Schäden, die aus einer solchen Änderung entstehen, ist der Lizenzgeber nicht haftbar.
3.4 Soweit der Lizenzgeber die Weitergabe von Nutzungsrechten an der App durch den Lizenznehmer an einen Dritten erlaubt, stellt der Lizenznehmer sicher, dass auch der Dritte diese Nutzungsbedingungen anerkennt und in sämtliche sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten eintritt.
3.5 Einige der Funktionen der App benötigen eine Verbindung mit einem System (“Backend”) des Lizenzgebers über das Internet. Der Lizenzgeber gewährleistet eine Verfügbarkeit von 95 % im Jahresdurchschnitt. Mindestens sieben (7) Tage im Voraus angekündigte Wartungen (max. 5 Std./Woche im Jahresdurchschnitt) werden hierbei nicht angerechnet. Der Lizenzgeber bemüht sich, Wartungen in Zeitfenstern auszuführen, in denen die App nur selten verwendet wird.
4. Unterstützte Endgeräte und unterstützte Hard- und Software
4.1 Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die App zur bestimmungsgemäßen Nutzung auf einem hierfür unterstützten Endgerät zur Verfügung. Die unterstützten Endgeräte bzw. die Mindestanforderungen an die Endgeräte sind in den jeweils aktuellen, Begleitmaterialien, die Sie hier finden, genannt.
Die Einhaltung der Systemvoraussetzungen liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Lizenznehmers. Fragen zur Interoperabilität sind an den Lizenzgeber weiterzuleiten.
5. Registrierung
5.1 Für die ordnungsgemäße Nutzung der App ist der Lizenznehmer verpflichtet, sich zu registrieren und einen Nutzer-Account anzulegen. Hierbei sind die richtigen und vollständigen Informationen über seine E-Mail-Adresse einzutragen und bei Änderungen zu aktualisieren.
5.2 Hingewiesen wird darauf, dass wir die Dienste von Drittanbietern in Anspruch nehmen, die ihre eigenen Geschäftsbedingungen haben. Die Links zu den Geschäftsbedingungen der von der App genutzten Drittanbieterdienste finden Sie hier:
- Google Play-Dienste
- Firebase Crashlytics
- Apple App Store
- Google Analytics für Firebase
5.3 Der Lizenzgeber kann einen Nutzer-Account des Lizenznehmers sperren, wenn Hinweise darauf bestehen, dass dieser Nutzer-Account unautorisiert verwendet wurde und/oder es unternommen oder versucht wird, von diesem Nutzer-Account aus einen unautorisierten Zugang zu der App oder den dahinter liegenden Systemen des Lizenzgebers zu erlangen (“Hacking“). Der Lizenzgeber wird in einem solchen Fall den betreffenden Lizenznehmer über seine in dem Nutzer-Account hinterlegte E-Mail Adresse umgehend benachrichtigen und ihm den Zugang für das Anlegen eines neuen Nutzer-Accounts ermöglichen, es sei denn, es liegen Tatsachen vor, welche die Annahme nahe legen, dass der Lizenznehmer selbst versucht hat, sich unautorisiert Zugang zu den Systemen des Lizenzgebers zu verschaffen.
6. Gewährleistung
6.1 Die Konfiguration der App wird von dem Lizenznehmer eigenverantwortlich, gemäß den aktuellen Begleitmaterialien (Bedienungsanleitung) vorgenommen. Soweit der Lizenznehmer Unternehmer ist, gilt für die Gewährleistung auch § 377 UGB.
6.2 Die über die App zur Verfügung gestellten Funktionen sind frei von Sachmängeln, wenn sie die Funktionen erfüllen, die in den Begleitmaterialien (Bedienungsanleitung) , , enthalten sind oder gesondert vereinbart wurden. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen der App den Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen.
6.3 Voraussetzung der Mängelhaftung für Funktionen der App ist die Reproduzierbarkeit des Mangels. Der Lizenznehmer hat diesen ausreichend zu beschreiben. Ist die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellte App mangelhaft, wird der Mangel vom Lizenzgeber innerhalb einer angemessenen Frist durch Nachbesserung der App behoben, soweit sich der Aufwand der Nachbesserung in einem vertretbaren Rahmen bewegt. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Lizenznehmer nur zu Minderung oder Rücktritt berechtigt.
6.4 Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber bei der Identifizierung eines Mangels in zumutbarer Weise beispielsweise durch Zurverfügungstellung der Geräteinformationen wie Betriebssystem, Marke, APP-Version, Screenshots oder Fehlerbeschreibungen, zu unterstützen.
6.5 Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Streik, Aussperrung und ähnlichen Umständen, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind), die dem Lizenzgeber die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Lizenzgeber, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
7. Haftung
7.1 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt, soweit Schäden durch den Lizenzgeber oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Der Lizenzgeber haftet zudem unbegrenzt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet der Lizenzgeber im gesetzlichen Rahmen nach zwingenden Gesetzen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz und den Produktsicherheitsgesetzen.
7.2 Darüber hinaus haftet der Lizenzgeber im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (“Kardinalpflichten”), allerdings nur in Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. In anderen Fällen der leichten Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
7.3 Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aus einer nicht vom Lizenzgeber zu vertretenden fehlerhaften Einstellung oder aus der Verwendung von Endgeräten, die nicht den Systemanforderungen genügen, entstanden sind. Es liegt darüber hinaus in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Ihr Gerät aufgeladen bleibt.
7.4 Der Lizenzgeber haftet nicht für weitere Kosten, welche bei der Benutzung der App entstehen (insbesondere Kosten durch Datenübertragungen über Mobilfunk einschließlich Daten-Roaming). Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit dem Lizenzgeber grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
8. Außerordentliches Kündigungsrecht
8.1 Der Lizenzgeber ist berechtigt, diesen Lizenzvertrag insbesondere bei schwerwiegender Missachtung dieser Nutzungsbedingungen oder Urheberrechte an der App, fristlos zu kündigen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Sind oder werden einzelne Nutzungsbestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Nutzungsbestimmung möglichst nahekommt. Sollte eine Nutzungsbestimmung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Nutzungsbestimmungen oder dieser Vereinbarung im Ganzen nicht berührt.
9.2 Die Nutzungsbedingungen können nach eigenem Ermessen des Lizenzgebers in für den Lizenznehmer zumutbarem Umfang geändert oder ergänzt werden. In diesem Fall werden registrierte Lizenznehmer mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (z.B. über die vom Lizenznehmer gepflegte E-Mail-Adresse oder über den Informationsdienst für das Produkt) informiert. Die geänderten oder ergänzten Nutzungsbedingungen gelten, sofern der Lizenznehmer nicht vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens widerspricht, nachdem der Lizenzgeber den Lizenznehmer auf die Folgen seines Schweigens ausdrücklich hingewiesen hat. Widerspricht der Lizenznehmer, kann der Lizenzgeber diese Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat nach Mitteilung des Widerspruchs kündigen.
9.3 Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit.
9.4 Der Lizenzgeber ist weder bereit, noch verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
9.5 Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Graz, soweit es sich bei dem Lizenznehmer um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.